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Kosten

Privatpatient:innen

Die privaten Krankenkassen und die Beihilfen übernehmen unkompliziert die Kosten für die ersten 4-5 probatorischen Sitzungen. In diesem Rahmen können Sie sich in Ruhe erkundigen, wieviel Psychotherapie unter welchen Umständen übernommen wird. In der Regel bedarf eine Kurzzeittherapie im Umfang von 24 Sitzungen eines kurzen Antrags, bei darüberhinausgehenden Langzeittherapien wird zur Zeit meist noch das Gutachterverfahren bemüht. Ich habe noch nie erlebt, dass einer meiner Anträge abgelehnt wurde.

Selbstzahler:innen

Wenn Sie Ihre psychischen Beschwerden nicht aktenkundig machen möchten, wenn Ihre gesetzliche Kasse die Kosten nicht übernimmt oder Sie aus einem anderen Grund die Kosten selbst tragen wollen, ist dies selbstverständlich auch möglich. Sie können mit den gleichen Beträgen wie unten beschrieben rechnen.

Kostenerstattung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen unter bestimmten Umständen die Kosten für eine Psychotherapie in einer Privatpraxis. Wir können dies gerne gemeinsam versuchen und ich unterstütze Sie bei Vorliegen einer Behandlungsindikation mit einem Dringlichkeitsschreiben sowie beim Schriftverkehr mit Ihrer Kasse. Jedoch müssten Sie hierbei die Kosten für unsere Sitzungen zunächst vorstrecken. Und da die Kostenerstattungslandschaft launenhaft ist und ein Erfolg alles andere als garantiert, könnte es sein, dass Sie trotz unserer Mühen auf den Kosten sitzenbleiben. Lesen Sie hier mehr.

Abrechnung

Als Privatpraxis rechne ich direkt mit Ihnen ab. Den Honoraren liegt das seit 1982 kaum veränderte System der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ) zugrunde, an das alle psychologischen und ärztlichen Psychotherapeut:innen gebunden sind.

 

Hier einige der typischerweise vorkommenden Leistungsziffern aus dem Katalog: 

  • Sprechstunde/Akuttherapie/KZT à 25min: Ziffer 812

  • psychotherapeutische Sitzung à 50min: Ziffer 870

  • biografische Anamnese: Ziffer 860

  • ggf. Antrag mit Bericht an den Gutachter: Ziffer 85

  • Pauschale für Test und Fragebögen: Ziffer 857

  • ggf. Bescheinigungen: Ziffer 70

  • ggf. Befundberichte: Ziffer 75

  • ggf. schriftliche gutachtliche Äußerungen: Ziffer 80

  • telefonischer oder asynchroner Kurzkontakt: Ziffer 1

 

Die genauen Beträge, die sich aus den sog. Steigerungsfaktoren ergeben, besprechen wir im Detail während der Probatorik.

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Kontaktanfrage

Bitte beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen und wie Sie auf mich gekommen sind. Ich werde mich bald bei Ihnen melden.

Lietzenburger Straße 54

10719 Berlin

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